Hausordnung
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Sie in der Stiftung Museum Schloss Moyland begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Um Ihnen und Ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Menschen und Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich.
Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Museum Schloss Moyland aufhalten, verbindlich. Sie gilt für die Museumsgebäude und das Außengelände (Park, Moylandshop, Parkplatz).
Über die Hausordnung hinaus ist auch den Anordnungen unseres Personals Folge zu leisten. Wird die Hausordnung nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus und auf dem Gelände untersagt werden. Entsprechendes gilt für Personen, die andere Besucherinnen und Besucher belästigen, Einrichtungen oder Anlagen unbefugt betreten oder die Verbots- und Gebotsschilder nicht befolgen oder in sonstiger Weise störend einwirken.
Besucherinnen und Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Museumspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden.
Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie diese Regelungen an.
Allgemeines
Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden.
Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
Erkennbar alkoholisierte oder unter Dogeneinfluss stehende Personen können vom Museumsgelände verwiesen werden.
Das Mitführen potenziell gefährlicher Gegenstände (z. B. Waffen, Messer, brennbares Material etc.) ist ebenso verboten, wie das Mitführen von Sprühdosen mit gesundheitsgefährdenden oder färbenden Substanzen.
Die Durchführung von Versammlungen, Aufzügen oder politischen Agitationen und das Belästigen von Personen sowie Betteln und Hausieren sind nicht gestattet.
Das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Betreiben von Werbung auf dem Gelände des Museums Schloss Moyland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Museumsleitung. Entsprechendes gilt für die Durchführung von Besucherbefragungen, Zählungen, Unterschriftensammlungen oder ähnlichen Aktivitäten.
Treppen, Durchgänge, Brücken sowie sonstige bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Die Benutzung von Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Das Abstellen von Fahrrädern vor dem Eingang ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradständern gestattet.
Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
Aus Sicherheitsgründen ist offenes Feuer (z. B. Grillen) auf dem gesamten Gelände untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Campieren/Übernachten auf dem Schlossparkgelände.
Gegenstände, die in den Gebäuden oder auf dem Außengelände gefunden werden, sind bei der Aufsicht im Schloss oder an der Museumskasse abzugeben.
Eintritt und Öffnungszeiten
Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museums Schloss Moyland werden gesondert festgelegt. Sie können an der Museumskasse oder auf unserer Website eingesehen werden.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
Das Museumsgelände darf nur mit gültiger Eintrittskarte besucht werden. Unberechtigtes Betreten wird zur Anzeige gebracht.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Park und die Ausstellungsräume besuchen.
Hunde dürfen auf dem Außengelände an der kurzen Leine mitgeführt werden. Hundehalterinnen und Hundehalter haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde unverzüglich und ordnungsgemäß entsorgt wird. In den Ausstellungsräumen sind Tiere grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Assistenzhunde oder frühzeitig bekanntgegebene Sonderveranstaltungen.
Garderobe
Die Garderoben in den Eingangsbereichen des Schlossgebäudes und der Vorburgen stehen Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums und im Rahmen von Sonderveranstaltungen zur Verfügung. Das Deponieren von Gegenständen im Moylandshop ist nicht möglich.
Sperrige oder nasse Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von medizinisch begründeten Gehhilfen), Selfie Sticks, Rucksäcke, Einkaufstaschen und übergroße Handtaschen dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Sie sind an der Garderobe bzw. in den Schließfächern zu deponieren. Im Zweifelsfall entscheidet das Museumspersonal über die mitzuführende Garderobe.
Wer Gepäckstücke herrenlos abstellt, muss mit erheblichen Gebühren für Sicherheitseinsätze rechnen. Die dadurch entstehenden Kosten muss die Stiftung Museum Schloss Moyland an Sie weiterleiten.
Die Haftung bei Verlust von in der Garderobe bzw. in den Schließfächern befindlichen Kleidungsstücken, Wertsachen, Regenschirmen etc. ist ausgeschlossen.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Der Verzehr von Speisen und Getränken sowie Rauchen ist in den Gebäuden, mit Ausnahme des Café-Bereichs, nicht gestattet.
Das Berühren oder Betreten der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet. Es ist ein Abstand von mindestens 50 cm zum Kunstwerk einzuhalten. Ausnahmen sind gekennzeichnet.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die eine Gefahr für die Exponate darstellen.
Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen auf Anfrage kostenlos Rollstühle oder Rollatoren an der Museumskasse zur Verfügung.
In den Ausstellungsräumen ist zudem die Nutzung hauseigener Klapphocker möglich. Diese sind an der Informationstheke im Schlossgebäude kostenfrei ausleihbar.
Mit Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher vermeiden Sie bitte Lärm, lautes Sprechen und sonstige Beschallungen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten.
Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien der verursachenden Person aufzunehmen.
Innenräume werden durch Kameras während der Öffnungszeiten durchgehend überwacht.
Film-, Foto-, Audio- und sonstige Aufnahmen
Erlaubt ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Blitzlicht in den Ausstellungsräumen und auf dem Außengelände.
Private Fotoshootings können mit Rücksicht auf Besucherinnen und Besucher nicht an Wochenenden durchgeführt werden – zudem ist hierzu eine vorherige schriftliche Anmeldung notwendig.
Brautpaaren, deren standesamtliche Trauung nicht unmittelbar durch die Gemeinde Bedburg-Hau im hiesigen Zwirnersaal durchgeführt wird, ist das Erstellen von Foto- und Videoaufnahmen im gesamten Schlosspark gestattet. Aufnahmen mit Bezug zum Brautpaar/zur Trauung innerhalb des Schlosses sowie im direkten Zugangsbereich – einschließlich Brücke und Treppenaufgang zum Schloss – sind mit Rücksicht auf Museumsbesucher nicht gestattet.
Nehmen Sie beim Fotografieren oder Filmen Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Videoaufnahmen ist eine kostenpflichtige schriftliche Genehmigung der Stiftung Museum Schloss Moyland erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuches unsere Abteilung Kommunikation und Marketing. Ohne vorherige Genehmigung ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet, wie die Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel wie Blitzlicht, Videoleuchten und Stative.
Auf die Einhaltung gesonderter Bestimmungen, wie das Urheberrecht, wird im Besonderen hingewiesen.
Drohnen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren oder Filmen mittels einer sogenannten Drohne oder das Mitführen einer solchen auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet.
Das gewerbliche oder redaktionelle Fotografieren oder Filmen mittels einer sogenannten Drohne oder das Mitführen einer solchen ist auf dem gesamten Museumsgelände nur gestattet, sofern ein Drohnenführerschein einer offiziellen Prüfstelle vorgelegt werden kann. Genehmigungen müssen durch unsere Abteilung Veranstaltungen schriftlich erteilt werden.
Aussichtsbereich des Nordturms
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufstieg zum Nordturm über rund 100 zumeist unregelmäßig geformte Stufen erfolgt und körperliche Fitness erfordert. Der Boden der Aussichtsplattform besteht aus Gitterrosten. Das Tragen von festem Schuhwerk wird daher empfohlen.
Beim Abstieg ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten.
Personen mit Höhenangst oder körperlichen Beschwerden, die einen Aufstieg erschweren würden, wird vom Besuch der Aussichtsplattform abgeraten.
Veranstaltungen
Standesamtliche Trauungen (über die Gemeinde Bedburg-Hau)
An diesem denkmalgeschützten Ort, umgeben von Kunst und einem historischen Landschaftspark, werden die Brautpaare unvergessliche Momente erleben, die sie und ihre Gäste noch lange in Erinnerung behalten werden.
Um den Brautpaaren, der Hochzeitsgesellschaft und allen Besucherinnen und Besuchern des laufenden Museumsbetriebs gleichermaßen gerecht zu werden, sind gewisse Regeln unumgänglich, die sie unbedingt beachten: Heiraten im Schloss: Regeln und Hausordnung [PDF]
Haftungsbeschränkung
Die Benutzung von Einrichtungen im Museum Schloss Moyland erfolgt auf eigene Gefahr. Weisungen des Museumspersonals sind unbedingt Folge zu leisten. Gleiches gilt für Ge- und Verbote auf Hinweistafeln.
Die Stiftung Museum Schloss Moyland haftet nur für Schäden, die sie selbst verantwortet.
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ein Auszug der Hausordnung liegt im Eingangsbereich der Stiftung Museum Schloss Moyland aus.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Für Informationen zu Genehmigungen und Konditionen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsführung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.